Insolvenz anmelden - Alles was Sie wissen müssen

20.01.2024

Schulden & Insolvenz

Was ist Insolvenz?

Insolvenz, abgeleitet vom lateinischen Wort „solvere“, bezeichnet die Unfähigkeit einer Privatperson oder eines Unternehmens, fällige Zahlungen zu begleichen. Diese finanzielle Lage kann entweder bestehend oder drohend sein. Insolvenz ist nicht nur ein wirtschaftliches, sondern auch ein rechtliches Konzept, das den Schutz von Schuldner und Gläubiger gleichermaßen bezweckt. In Deutschland ist das Insolvenzrecht durch die Insolvenzordnung geregelt, die zwei Hauptziele verfolgt: die Gläubigerbefriedigung aus dem Vermögen des Schuldners und die Möglichkeit der Schuldensanierung für den Schuldner selbst. Dies bietet einen rechtlichen Rahmen, der den betroffenen Parteien Klarheit und eine strukturierte Vorgehensweise bietet.

Wann genau ist man insolvent?

Eine Insolvenz ist gegeben, wenn zumindest einer von drei Gründen vorliegt: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, oder Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn fällige Zahlungen nicht mehr beglichen werden können. Drohende Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass absehbar ist, dass zukünftige Forderungen nicht beglichen werden können. Eine Überschuldung liegt vor, wenn sich die ausstehenden Forderungen so angehäuft haben, dass die Höhe der Schulden die des gesamten Vermögen des Gläubigers übersteigt.

Gründe für Insolvenz

Die Gründe für Insolvenz sind vielfältig und oft komplex. Privatpersonen stehen häufig vor der Insolvenz aufgrund von Arbeitslosigkeit, Erkrankung, Sucht, unwirtschaftlicher Haushaltsführung, langfristigem Niedrigeinkommen, Trennung, Scheidung, Tod des Partners oder gescheiterter Selbstständigkeit. Bei Unternehmen sind die häufigsten Ursachen fehlendes Controlling, Finanzierungslücken und unzureichendes Forderungsmanagement. Diese Ursachen sind oft miteinander verknüpft und können sich gegenseitig verstärken, was die Lösung der finanziellen Probleme erschwert.

Wer darf Insolvenz anmelden?

Sowohl natürliche Personen (Privatpersonen und Selbstständige) als auch juristische Personen dürfen in Deutschland Insolvenz anmelden. Für Selbstständige und juristische Personen ist das Regelinsolvenzverfahren vorgesehen, während Privatpersonen und ehemals Selbstständige mit geringer Schuldenlast die Verbraucherinsolvenz durchlaufen können.

Wann muss man Insolvenz anmelden? Insolvenzantragspflicht

Die Insolvenzantragspflicht betrifft juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Sie müssen Insolvenz anmelden, wenn Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Für Privatpersonen besteht keine Antragspflicht, sie können jedoch Insolvenz anmelden, um ihre Schuldenlast zu reduzieren. Die Antragspflicht für juristische Personen dient dazu, das Risiko für Gläubiger zu minimieren und sicherzustellen, dass alle Beteiligten gleichmäßig behandelt werden.

Der richtige Zeitpunkt für den Insolvenzantrag

Der richtige Zeitpunkt für einen Insolvenzantrag hängt von der individuellen Situation des Schuldners ab. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass ab dem Zeitpunkt, ab dem die Schulden unaufhaltsam anwachsen und keine Aussicht mehr besteht, diese zu tilgen oder eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, ein Antrag auf Privatinsolvenz sinnvoll ist. Es ist wichtig diesen Punkt zu erkennen und anschließend möglichst schnell Maßnahmen zu ergreifen, um die Insolvenz in die Wege zu leiten. So können schwerwiegende Folgen vermieden werden. Eine frühzeitige Insolvenzanmeldung kann auch dazu beitragen, das Vertrauen der Gläubiger zu erhalten und die Chancen für eine erfolgreiche Restrukturierung zu erhöhen.

Ablauf der Verbraucherinsolvenz

Das Verbraucherinsolvenzverfahren beginnt mit dem Versuch, außergerichtlich eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Scheitert dieser Versuch, kann der Schuldner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen. Nach der Eröffnung des Verfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das pfändbare Vermögen des Schuldners verwaltet und die Gläubiger befriedigt. Während der dreijährigen Wohlverhaltensphase muss der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommen und darf keine neuen Schulden machen. Nach Ablauf dieser Phase kann die Restschuldbefreiung erteilt werden, was dem Schuldner einen schuldenfreien Neustart ermöglicht. Dieses Verfahren schützt den Schuldner vor unüberschaubaren Forderungen und gibt ihm die Möglichkeit, sein Leben neu zu gestalten.

Wie viel kostet das Insolvenzverfahren?

Die Kosten für ein Insolvenzverfahren variieren je nach Verfahrensart. Sie umfassen Gerichtskosten, die Kosten für den Insolvenzverwalter und Anwaltskosten. Für ein Verbraucherinsolvenzverfahren belaufen sich die Gerichtskosten auf etwa 2.000 Euro, in der Regelinsolvenz können sie noch höher sein. Die Kosten werden aus der Insolvenzmasse bezahlt. Für Schuldner, die diese Kosten nicht tragen können, besteht die Möglichkeit, eine Verfahrenskostenstundung zu beantragen. Dies stellt sicher, dass auch Personen mit geringem Einkommen Zugang zum Insolvenzverfahren haben und ihre finanzielle Situation bereinigen können.

Die Insolvenz als zweite Chance

Insolvenz sollte nicht als ein Ende, sondern als eine Chance für einen Neuanfang betrachtet werden. Besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, steigender Kosten für Energie und Lebensmittel, bietet das Insolvenzverfahren eine Möglichkeit, sich von Schuldenlast zu befreien und einen finanziellen Neustart zu wagen. Dies ist nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen eine Gelegenheit, sich zu sanieren und gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Durch eine Restrukturierung können Unternehmen ihre Geschäftsmodelle anpassen, effizienter werden und so ihre Überlebenschancen erhöhen.

Unsere Kanzlei hat sich auf das Insolvenzrecht und die Entschuldung spezialisiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, deutschlandweit und von überall aus Insolvenz anzumelden. Falls Sie das Anmelden von Privatinsolvenz in Erwägung ziehen, können wir Ihnen gerne weiter helfen. Buchen Sie dafür einfach ein kostenloses Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Jan Heckmann. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website.

Fazit

Zahlungsunfähigkeit ist in Deutschland der häufigste Grund für Insolvenzanträge. Wichtig ist es, frühzeitig zu handeln und den richtigen Zeitpunkt für den Insolvenzantrag nicht zu verpassen. Insolvenz bedeutet nicht das Ende, sondern bietet die Möglichkeit, mit professioneller Unterstützung und einem geregelten Verfahren, eine finanzielle Restrukturierung vorzunehmen und schuldenfrei in die Zukunft zu starten. Es ist ratsam, sich von Fachanwälten für Insolvenzrecht beraten zu lassen, um Fehler bei der Antragstellung und im Verfahrensverlauf zu vermeiden. Der Artikel bietet eine umfassende Übersicht über das Thema Insolvenz und soll als Wegweiser für diejenigen dienen, die sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden oder sich über die Möglichkeiten und Abläufe einer Insolvenz informieren möchten.


Dennis Meising
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